Die Hexenverfolgung in Schwäbisch Gmünd im 17. Jahrhundert
Klaus Graf
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men und liefert auch gleich Munition für den Kampf gegen die Unholde. Margaretha
Schweickerin habe sowohl im normalen Verhör als auch auf der Folter gestanden: Von der
Frau des verstorbenen Balthasar Hörner sei sie verführt worden. Mit ihr und dem Stoffel
Annale und der Spitalmagd Baas Anna und den Söhnen des Veit Sader sei sie zu teufli¬
schen Tänzen ausgefahren. Im Becherlehen, vor dem Schmiedtor und vor dem unteren Tor
habe sie ihnen geholfen, zwei schreckliche Wetter zu machen.
Am 10. August findet man die Baas Anna nach über zwei Wochen Haft tot im Verlies
des Königsturms, am Montag darauf wird ihr Körper wie der einer Hexe verbrannt. Das
Gerücht, das „gemain geschrai“, nimmt zu, allenthalben wittert man Hexenwerk, und der
Rat protokolliert eifrig mit. Alte und neue Feindschaften kommen zum Vorschein, und
auch Obskures. Einer erzählt der Ratskommission eine Gespenstergeschichte, wie ihn ein¬
mal seine Schwiegermutter nachts in Begleitung des Teufels heimgesucht habe. Die Regie¬
rung der katholischen Fürstpropstei Ellwangen leistet, erfreut darüber, daß man jetzt auch
in Gmünd durchgreifen will, gern Amtshilfe. Wiederholt schicken die Ellwanger einen
ihrer Nachrichter, d. h. Henker, nach Gmünd, wo man ihn zunächst als Folter-Experten
benötigt. Noch zögert der Rat, noch sind keine Urteile gefällt. Am 10. September entläßt
man sogar den Heckenschlupfer und seine Frau als unschuldig, verhaftet jedoch drei neue
Verdächtige. Die Verhöre ziehen sich hin, am 3. Oktober kommen drei weitere Frauen in
Haft. Dann, am 18. Oktober 1613 ist es soweit, fünf Frauen stehen auf dem Scheiterhaufen
des ersten Gmünder Hexenbrandes.
Einige Tage später macht sich eine alte Frau aus dem Armenhaus St. Katharina vor den
Toren Gmünds in die Stadt auf Magdalena Stribeler, genannt das Stribel-Madele, erzählt
den Herren vom Rat, ihr lasse der Teufel nachts keine Ruhe mehr, er wolle sie zwingen. St.
Katharina anzuzünden. Zwar widerruft sie ihre Aussage wenig später, doch hilft ihr das
nichts mehr. Zusammen mit vier anderen Frauen und einem Mann wird sie am 29. No¬
vember verbrannt. Aus Gnade hat man sie zuvor erdrosselt. Die anderen vermeintlichen
Hexen werden bei lebendigem Leibe verbrannt.
Weitere Hexenbrände folgten, 1614 waren es fünf Brände mit etwa 20 Opfern. Bis zum
Ende dieser Verfolgungswelle haben die Prozesse und Verhaftungen in Schwäbisch
Gmünd vermutlich knapp fünfzig Menschen, bis auf zwei Ausnahmen Frauen, das Leben
gekostet. Im weiteren Verlauf des 17. Jahrhunderts fand in Gmünd nur noch eine Handvoll
Hexenprozesse statt, 1684 wurden an vier Frauen und einem Mann die letzten vier Todes¬
urteile wegen Hexerei vollstreckt. Die Hinrichtungen fanden auf dem Remswasen, in der
Nähe der heutigen Weleda, statt.
Einer der beiden Männer, die während der Verfolgungswelle von 1613 bis 1617 hinge¬
richtet wurden, war der Kaplan Melchisedech Haas. Man machte ihm unter anderem zum
Vorwurf, er habe die Kinder im Namen des Teufels getauft. Sein geistlicher Vorgesetzter,
der Bischof von Augsburg, ließ ihn in Dillingen hinrichten. Sein Haus neben der heutigen
Klösterleschule wurde abgebrochen, und es sollte zum „ewigen Gedächtnis“ seiner ab¬
scheulichen Tat nie mehr ein Gebäude an dieser Stelle errichtet werden. Heute steht dort
die Pestalozzischule.
Kampf zweier Juristen
Ich habe versucht, den äußeren Ablauf der Anfangsphase der Gmünder Hexenjagd im Jahr
1613 in erzählender Form darzustellen. Die vorhandenen Quellen, die sich vor allem im
Staatsarchiv Ludwigsburg befinden, sind jedoch zu lückenhaft, als daß sich ein hinrei¬
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chend deutliches Bild ergäbe. Dies gilt vor allem für die Vorgänge innerhalb des Rats, die
weitgehend im Dunkeln bleiben. Allerdings lassen erhaltene juristische Gutachten aus den
Jahren 1613 bis 1615 den Schluß zu, daß hinter den Kulissen eine erbitterte Auseinander¬
setzung über das Vorgehen in der Hexenfrage stattfand. Die nähere Betrachtung dieser vor
allem von zwei Gmünder Juristen geführten Debatte vermag einiges Licht auf den ideolo¬
gischen Hintergrund der Verfolgungen zu werfen.
Im Gmünder Münster erinnert noch heute eine Grabplatte aus Rotmarmor an den 1616
verstorbenen Juristen Dr. Leonhard Kager. Er beriet seit 1584 die Reichsstadt in Rechtsan¬
gelegenheiten. 1613 war er 75 Jahre alt. Kager verfaßte am 10. Oktober 1613, also eine
Woche vor dem ersten Hexenbrand, ein ausführliches juristisches Gutachten, das am
16. Dezember dem Rat übergeben und dort verlesen wurde. Im gleichen Aktenbund liegt
das Gegengutachten eines namentlich nicht genannten Juristen. Kager meldete sich noch
einmal am 4. Mai 1615 zu Wort, als er dem Rat eine weitere Stellungnahme überreichte.
Kager leugnete keineswegs die Existenz von Hexen und die Notwendigkeit ihrer Ver¬
folgung. In einer ersten Stellungnahme, die am 9. Oktober 1613 im Rat verlesen wurde,
beschäftigte er sich mit den Beschuldigungen gegen vier Frauen und einen Mann. Wäh¬
rend Kager dazu riet, den Mann und eine Frau ohne Anwendung der Folter aus der Haft zu
entlassen, plädierte er bei zwei anderen Frauen für die Hinrichtung. Gleichzeitig warnte er
vor einem Vorgehen, das die im Strafprozeß sonst üblichen Vorsichtsmaßnahmen außer
acht ließ. So waren die sogenannten Hexenmale, auffällige Stellen auf der Haut, für den
Gmünder Juristen für sich genommen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für den
Gebrauch der Folter. Blutgierige Henker, weiß Kager, könnten solche Stigmata um ihres
eigenen Vorteils willen leicht manipulieren. Kager kritisierte auch, daß die Verhafteten in
„erschreckhliche“ Türme verbracht und in eiserne Ketten gelegt würden. Das Gefängnis
dürfe nicht Strafe sein.
Noch heute kann man eines der Gmünder Hexengefangnisse besichtigen: das Verlies
des Königsturms. Es war damals ein düsteres feuchtes Loch im Fuß des Stadtturms mit
einer einzigen Öffnung an der Decke, durch die die Häftlinge hinuntergelassen wurden.
Ein Handwerkszeichen der Bauleute mit der Jahreszahl 1617 deutet vielleicht auf Bau¬
maßnahmen im Zusammenhang mit den Hexenprozessen hin. Weitere Hexengefängnisse
befanden sich im Spital am Marktplatz und in der „Schmalzgrube“ (heute Schwörhaus).
Bei der Frage der Verpflegungskosten der zu Unrecht beschuldigten Gefangenen neigte
Kager dazu, diese der Obrigkeit aufzubürden. In einem Anhang vom 10. Oktober revi¬
dierte er seine Auffassung hinsichtlich der Secklerin, die er ursprünglich freilassen wollte.
Da sie ein Mal habe und bei dem gemeinen Mann seit einigen Jahren in großem Verdacht
stehe, empfiehlt er die Folter. Trotzdem verweist der Jurist auf die Gefahren bei ihrer
Anwendung. Der sicherste Weg scheine zu sein, so Kager, wenn man lieber einige Schul¬
dige entlasse als einen Unschuldigen verurteile.
Probleme bereitete Kager auch die Verwertung der umlaufenden Gerüchte und der öf¬
fentlichen Meinung über bestimmte Personen, die als Hexen galten. Nur Aussagen ehrli¬
cher unparteiischer Leute wollte er vertrauen, nicht aber dem gemeinen Pöbel und bösen
Mäulern. In Gmünd sei ein großer Mißbrauch eingerissen, der die Bürgerschaft bei den
Nachbarn in schlechten Ruf bringe. Die Leute würden einander wegen Kleinigkeiten privat
und öffentlich als Hexen und Unholde bezeichnen. Er habe den Rat schon des öfteren
darauf aufmerksam gemacht und das Konzept eines Edikts gegen leichtfertige Beschuldi¬
gungen verfaßt. Der Text dieses Entwurfs ist in den Akten erhalten geblieben, doch ist die
Verordnung anscheinend nie in Kraft getreten.
107
Ein 121 Seiten starkes Gegengutachten wohl aus dem Jahr 1614 zerpflückte Kagers
Argumentation Punkt für Punkt. Für seinen Kontrahenten, der im Auftrag des Rats gutach¬
tete, war Hexerei ein Ausnahme- und Sonderverbrechen, bei dem die sonst in der Strafpro¬
zeßordnung vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen verfehlt seien. Um die Gemeinschaft zu
schützen, müßten die Rechte des einzelnen zurückstehen. Die Folter und das auf sie ge¬
stützte Geständnis haben für Kagers Gegner geradezu eine religiöse Bedeutung, da sie den
Teufelspakt brechen und den Beschuldigten ins Reich der Menschlichkeit zurückbringen.
Darüber hinaus warf er Kager vor, daß dieser sich auf die gefährlich milden Ansichten
protestantischer Autoren stütze.
Tatsächlich blieb der gelehrte Disput über das Problem der Hexerei im 16. und
17. Jahrhundert von den konfessionellen Gegensätzen nicht unberührt. Zwar haben sowohl
katholische als auch evangelische Obrigkeiten Hexen verbrannt, und die im letzten Jahr¬
hundert üblichen wechselseitigen Beschuldigungen der konfessionell gebundenen Histori¬
ker, die jeweils andere Seite habe mehr auf dem Gewissen, gehören in der heutigen For¬
schung glücklicherweise der Vergangenheit an. Trotzdem gab es in der juristischen und
theologischen Debatte über die Hexerei konfessionsspezifische Positionen. Dies läßt sich
auch aus dem Gmünder Material belegen. Die ausführliche Anklageschrift gegen die 1684
als Hexe hingerichtete Maria Schleicher stammt von dem Gmünder Stadtschreiber und
Juristen Veit Jageisen. Gleich am Anfang formuliert er trotzig, er lehne es ab, mit lutheri¬
schen Juristen darüber zu streiten, ob es überhaupt Hexen gebe. Nach dem Zeugnis der
Bibel und katholischer Autoritäten war für ihn die Sachlage klar.
Wenn Kagers Gegner den langjährigen Rechtsberater der Stadt in die Nähe des Prote¬
stantismus rückte, wollte er bei der stockkatholischen Gmünder Obrigkeit Punkte sam¬
meln. Auch sonst ließ Kagers Widersacher an den Positionen seines Gegners kein gutes
Haar. Alle Warnungen und Bedenken Kagers wurden von ihm beiseitegefegt - folge man
Kager, so könne auf ewige Zeiten keine Hexe gefangengenommen oder hingerichtet wer¬
den. Daß dieser Jurist eine treibende Kraft der Hexenverfolgung in Gmünd war, geht aus
seinem Rechtsgutachten deutlich hervor. Er rühmt sich, daß auf sein Vorbringen hin Bar¬
bara Secklerin gefangengenommen und zur Folter geführt worden sei. Sie habe alsbald
gestanden, wie sie mit dem Teufel Unzucht getrieben und Gott und allen Heiligen abgesagt
habe. Sie sei dann zum Tode verurteilt worden, nachdem auch Kager sich dafür ausgespro¬
chen habe. An anderer Stelle betont der Verfasser des Gegengutachtens, daß ausnahmslos
alle von ihm Verhörten gestanden hätten und ohne Widerruf gestorben seien. Er vergißt
auch nicht, sich selbst als Opfer einer Hexe darzustellen: Anna Böckin habe ihn einmal
beim Verhör scharf angesehen, daraufhin habe es ihn gegen seine Gewohnheit im Auge
gebissen. Seine Schlußfolgerung: Ein scharfer Blick könne ein Indiz für Hexerei sein.
Wer war jener „furchtbare Jurist“, der Kager bei dem Gmünder Rat als gefährlich milde
denunzierte? Ich bin sicher, seinen Namen zu kennen: Leonhard Friz, Doktor beider
Rechte, der in Dillingen und Freiburg Jura studiert hatte und seit dem 14. September 1613
bestallter Advokat der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd war. Er war der Schwiegersohn des
aus einer Gmünder Ratsfamilie stammenden kaiserlichen Rats Dr. Joachim Jäger von Jä¬
gersberg. Zur gleichen Zeit, als sich der Gmünder Rat über seine Position zu den umlau¬
fenden Hexengerüchten klar werden mußte, trat somit an die Seite des bewährten Rechts¬
beraters Kager eine neue, jüngere Kraft. Neue Besen kehren gut, und dieser neue Besen
wollte wohl das Aufräumen besonders gründlich besorgen.
Friz ist in der Gmünder Forschung kein Unbekannter. Er verfaßte im Jahr 1620 eine nur
handschriftlich verbreitete Abhandlung über die neu errichtete Wallfahrt St. Salvator und
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ihre angeblich uralte Tradition. Diese hochgelehrte Schrift ist charakterisiert einerseits
durch streitbaren Katholizismus, andererseits durch eine kritische Haltung zu den gängigen
Gmünder historischen Überlieferungen. Vermutlich hat Friz sich nach dem Ende der
Gmünder Hexenverfolgungswelle ein neues Betätigungsfeld für seinen Eifer gesucht und
in der Propagierung des Salvators als gegenreformatorischer Kultstätte gefunden.
Neben Kager beschäftigte die Reichsstadt nur Friz als ständigen Rechtsberater. Nach
dem Tod Kagers im Februar 1616 war er der einzige Jurist der Stadt. Was Kager von
seinem Kollegen hielt, läßt seine Stellungnahme vom 4. Mai 1615 erkennen. Anlaß des
erneuten Gutachtens war die Lektüre der Verhörprotokolle der Barbara Hägin, in denen er
keine hinreichenden Indizien für den Hexerei vorwurf entdecken konnte. Bei solchen Unta¬
ten habe der Rat, so Kager, vornehmlich einen anderen Consulenten herangezogen, der
diese Prozesse in den meisten Fällen „dirigiert“, also gesteuert habe. Doch sei dieser Con-
sulent nur ungenügend qualifiziert und könne in Zivilsachen überhaupt nicht gutachten. Er,
Kager, habe den Rat wiederholt ermahnt, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen die
Hexen sicherzustellen und ihn auch gebeten, sein eigenes Gutachten einer Juristenfakultät
oder einem erfahrenen Juristen zu übersenden. Kager spielt auf eine schwere Krankheit an,
die ihn längere Zeit arbeitsunfähig gemacht haben dürfte. Wiederholt betont er, der Rat sei,
als er die Warnungen übergangen habe, von dem anderen Advokaten, den er als den
Gmünder Direktor der Hexenprozesse anspricht, verleitet worden. Kager wollte seine
Hände offensichtlich in Unschuld waschen, ihn bewegte nicht zuletzt die Furcht vor einem
Reichskammergerichtsprozeß, in den die Stadt seiner Ansicht nach leicht verwickelt wer¬
den könnte. Mitgespielt haben dürfte nicht zuletzt auch das Gefühl der persönlichen Krän¬
kung, daß der Rat die Hexenprozesse einem anderen Juristen übergab, während er, so
Kager, der Stadt 31 Jahre als Advokat und Rechtsbeistand gedient habe.
Bei dem Widersacher Kagers, der von ihm nicht mit Namen genannt wird und für den er
nur Verachtung aufbrachte, kann es sich nur um Dr. Friz gehandelt haben. Wie dieser
taktisch geschickt vorging, um den Rat in seinem Sinn zu beeinflussen, demonstriert ein
Aktenstück vom 26. Juni 1614. Der Stadtschreiber Wolf Ziegler notierte, auf vielfältiges
Anhalten des Ehemannes der als Hexe beschuldigten Kremlerin seien Dr. Friz und er nach
Dillingen geschickt worden, um die Akten zwei Räten des Bischofs von Augsburg, Dr.
Paulus zum Ackher und Dr. Sebastian Hollmayr, vorzulegen. Diese hätten den Maßnah¬
men des Rats zugestimmt.
Allgemein war bei Hexenprozessen eine Aktenversendung an eine Juristenfakultät üb¬
lich. Davon hielt der Gmünder Rat offensichtlich nichts. Stattdessen suchte der fanatische
Hexenjäger Friz zwei Räte an seinem ehemaligen Studienort auf, deren Position zu den
Hexenverfolgungen ihm von vomeherein bekannt war. Bezeichnenderweise war der erst¬
genannte Paulus zum Ackher der Kopf der Dillinger Verfolgungspartei, die sich mit der
Gruppe der eher gemäßigten Räte des Bischofs von Augsburg heftig stritt. Auseinanderset¬
zungen zwischen Befolgungsbefürwortem und Gegnern gab es übrigens nicht nur in
Schwäbisch Gmünd oder in Dillingen, sondern auch andernorts.
Hätte der Rat auf Kager gehört, hätten die Gmünder Verfolgungen vermutlich erheblich
weniger Opfer gefordert. Die zögernde Haltung der Gmünder Obrigkeit zu Beginn der
Prozesse könnte den Schluß nahelegen, daß nicht nur Kager, sondern auch eine Reihe von
Ratsherren Bedenken gegen Hexenverfolgungen hatten. Weshalb hat sich der Rat auf die
Seite der Falken, auf die Seite des „Hardliners“ Friz geschlagen? Wir wissen es nicht. Da
dazu keinerlei Quellen überliefert sind, kann man über den Machtkampf innerhalb des
Gmünder Rats nur Spekulationen anstellen. Ebensowenig sind die Gründe für das Ende der
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Verfolgungswelle 1617 deutlich auszumachen. Der Heimatforscher Albert Deibele
schrieb: ,^rst als auch die Frau des Bürgermeisters Liegle als Hexe verbrannt werden
sollte, kamen die Gmünder zur Besinnung“. Diese Behauptung ist schon deshalb hinfällig,
weil es in der fraglichen Zeit keinen Bürgermeister Liegle gegeben hat. Vermutlich haben
auch in Schwäbisch Gmünd die Zweifel am Verfahren überhandgenommen und gleichsam
als Selbstschutzreaktion der betroffenen Obrigkeit zum Abflauen und schließlich zur Ein¬
stellung der Prozesse geführt.
Wer wurde beschuldigt und hingerichtet? Größtenteils dürfte es sich um Angehörige der
Unterschicht und der unteren Mittelschicht gehandelt haben. Auffällig ist, wieviele Insas¬
sen des Spitals und des Armenhauses St. Katharina von den Stadtknechten abgeholt wur¬
den. Dabei mögen Feindschaften innerhalb der beiden Institutionen eine gewisse Rolle
gespielt haben. Auch 1650 richtete sich der Verdacht gegen einen Spitalpfründner und
einen Bettelbuben. Von den vier Opfern der Nachzügler-Verfolgung von 1684 waren drei
Insassen des Pfründhauses St. Katharina. Daß 1684 eindeutig sozialdisziplinierende Ziele
mitverfolgt wurden, ist der bereits erwähnten Anklageschrift Jageisens gegen Maria
Schleicher zu entnehmen. Mit einem der beiden anderen Opfer aus St. Katharina hatte sie
sexuellen Verkehr, und der Stadtschreiber stellt dazu fest, die Pfleger des Pfründhauses
hätten bereits öfter das ärgerliche Leben mancher Pfründner beanstanden müssen. Das
ehemalige Aussätzigenspital St. Katharina hatte sich zu einem Sammelpunkt für Rand¬
gruppenangehörige entwickelt, die im Bürgerspital am Marktplatz nicht gern gesehen wur¬
den. Albert Deibele: ,JDorthin kamen hauptsächlich Leute mit ansteckenden oder ekelerre¬
genden Gebrechen, dann Bürger, welche mit der staatlichen Ordnung zerfallen waren,
Leute aus der untersten Gesellschaftsschicht, geistig nicht Vollwertige, allerhand fahrendes
Volk, Bettler, entlassene Soldaten, Juden“.
Doch es waren nicht nur Alleinstehende und Außenseiter, die die „Straße ins Feuer“
gehen mußten. Von der Tragik für die Angehörigen blitzt in den erhaltenen Aktenstücken
etwas auf, wenn im Jahr 1616 Jakob Kemblin wegen seiner trotzigen Reden vom Rat
bestraft wurde. Der Rat habe, warf Kemblin ihm vor, sein Weib umgebracht, nicht anders
als hätte er sie mit einem Messer erstochen.
Gängige Vorurteile
Abschließend möchte ich auf die Frage eingehen, wie es zu den Hexenverfolgungen kom¬
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immer wieder begegnet.
Erstes Vorurteil: Die mittelalterlichen Hexenverfolgungen haben Millionen von Frauen
das Leben gekostet.
Massenverfolgungen von Hexen fanden so gut wie nicht im Mittelalter, sondern haupt¬
sächlich in der frühen Neuzeit, in Südwestdeutschland etwa von 1560 bis 1680, statt. Zwar
läßt sich eine genaue Zahl der in Europa als Hexen hingerichteten Personen nicht angeben,
doch dürfte die Gesamtzahl im Bereich von einigen zehntausend liegen. Richtig ist jedoch
auch, daß solche Rechnungen nicht weiterführen. Das Resultat der Prozesse bleibt
schlimm genug, auch wenn man die in der öffentlichen Meinung und populären Sachbü¬
chern verbreiteten Zahlenangaben nach unten korrigieren muß.
Vorurteil Nummer zwei: Die katholische Kirche war schuld.
Im Nationalsozialismus hat man die Hexenprozesse als Kampf vor allem der katholi¬
schen Kirche gegen das germanische Blut dargestellt. So betonte etwa Heinrich Himmler
in einer Rede im Jahr 1938, daß die Kirche eine halbe Million ermordeter deutscher Frauen
auf dem Gewissen habe. Für völkisch gesinnte Autoren waren die Hexenprozesse ein Ter¬
ror-Instrument des politischen Katholizismus, der sich gegen das Wesen des Deutschtums
richtete. Noch heute gehört die Argumentation mit den Hexenverfolgungen zum Standard¬
programm antiklerikaler Polemik.
Ein solches grobschlächtiges Geschichtsbild muß hier wohl nicht ausführlich widerlegt
werden. Geistliche waren an den Hexenprozessen unmittelbar nur als Beichtväter der Be¬
schuldigten beteiligt. Zwar haben Theologen und Prediger einen wesentlichen Anteil an
der Ausarbeitung der Hexen-Ideologie gehabt, doch gilt dies auch für Juristen und obrig¬
keitliche Beamte.
Drittes Vorurteil: Die Hexenprozesse waren eine Pfajfenverschwörung gegen das
Wunschkind.
Es handelt sich hierbei um eine moderne Variante des soeben erwähnten antiklerikalen
Vorurteils, die vor aUem in einem Bestseller der populären Hexen-Literatur vertreten wird.
In ihrem von der Wissenschaft allgemein abgelehnten Buch ,JDie Vernichtung der weisen
Frauen“ stellen die Bremer Professoren Heinsohn und Steiger die Behauptung auf, Klerus
und Adel hätten die Verfolgungen aus exaktem politischem Kalkül in Szene gesetzt, um
mit den Hebammen das alte Volkswissen über Geburtenkontrolle auszurotten. Von einer
auffälligen Bevorzugung der Hebammen bei den Opfern kann jedoch nach Ausweis der
Quellen keine Rede sein. Auch sucht man vergebens nach irgendeinem Beweis für die
Behauptung der beiden Bremer Sozialwissenschaftler.
Vorurteil Nummer vier: Die Hexenverfolgungen waren ein Feldzug des Patriarchats
gegen die Frauen.
Diese verbreitete Erklärung wird ebenfalls nicht von den Quellen gestützt. Richtig ist
daran nur, daß frauenfeindliche Ansichten die Ausbildung der gelehrten Hexenlehre beein¬
flußt haben und daß es kein Zufall ist, daß die allermeisten Opfer der Hexenverfolgungen
Frauen waren. Eine allgemein akzeptierte schlüssige Erklärung für diesen Befund gibt es
zwar nicht, doch lassen die erhaltenen Dokumente keinesfalls die Folgerung zu, daß die
verantwortlichen Männer die vermeintlichen Hexen als Frauen verfolgt haben, weil sie ihre
eigene männliche Machtstellung bedroht sahen - zumindest war es ihnen nicht bewußt.
Auch hier handelt es sich um eine Verschwörungstheorie, die ein planmäßiges und ge¬
zieltes Vorgehen gegen mißliebige Personen voraussetzt. Solche Verschwörungstheorien
bieten eine einfache Antwort und sind deshalb auch nicht durch fachwissenschaftliche
111
Belehrung auszurotten. Während die Wissenschaftler nach mühsamem Aktenstudium
komplexe Faktorenbündel als Erklärung der Hexenverfolgungen bemühen und schließlich
doch eingestehen müssen, daß das Phänomen ein Rätsel bleibt, haben die Verfechter einfa¬
cher Lösungen in der öffentlichen Meinung ein leichtes Spiel. Nicht die umständliche
Darlegung komplizierter Zusammenhänge, nicht die Beschreibung eines Bündels unter¬
schiedlicher Ursachen befriedigt das allgemeine Interesse am Thema, sondern eine Lösung
nach der Art des gordischen Knotens, d. h. eine möglichst plakative Theorie, die herr¬
schenden Ideologien und Ansichten weitgehend entgegenkommt. Man sucht einen Schul¬
digen und läßt sich darin durch den Einspruch der Wissenschaftler, die alles viel differen¬
zierter und komplexer sehen wollen, nicht beirren.
Die Wissenschaft ist nicht etwa absichtlich blind gegenüber bestimmten Erklärungsan¬
sätzen - sie ist schlichtweg überfordert, wenn sie, möglichst in einem Satz, der Öffentlich¬
keit erklären soll, wie die Hexenverfolgungen zustandekamen. Es gibt in den zeitgenössi¬
schen Quellen keinerlei Anhaltspunkte, daß die Hexenverfolgungen als Ganzes ein plan¬
mäßiges, von ganz bestimmten Interessen gesteuertes Unternehmen waren. Im Einzelfall
konnten Hexenprozesse dagegen durchaus zum Forum werden, in dem Kämpfe um Macht
und Einfluß ausgetragen wurden. Ein Beispiel liefert der sogenannte „Storrsche Auflauf*
in Schwäbisch Gmünd. 1701 wandte sich eine Oppositionsbewegung gegen den herr¬
schenden Filz im Rat, der damals nicht demokratisch gewählt wurde, sondern sich selbst
ergänzen durfte. Die aufbegehrenden Bürger wußten jedoch leider nicht, wie eine Volks¬
bewegung demokratischen Charakters vorzugehen hat, und griffen zu unfairen Mitteln. Die
Tochter eines der Rädelsführer wurde von ihrem eigenen Vater als Hexe angezeigt. Im
Verhör nannte die Elfjährige einige wohlhabende Bürger als Hexenleute, später gestand sie
jedoch, von ihrem Vater und dem Advokaten der Bürgerschaft, Dr. Friderici, gezwungen
worden zu sein, feine, reiche und vornehme Bürger als Hexenleute anzugeben. Unterstützt
wurden die gezielten Verleumdungen des Mädchens durch die Gewalt der Aufständischen.
Eine bewaffnete Meute zwang den Rat, das vor allem beschuldigte Schmiedsehepaar ein-
zukerkem. Einer der Aufrührer, Erasmus Botzenhardt, schrie während des Auflaufs durch
die Gassen: ,JLaufe, wer laufen kann! Wer nicht läuft, ist ein Hexenmeister“. Noch greift
also das bewährte Stereotyp: der Hexerei verdacht soll die Gemeinschaft zusammenschlie¬
ßen, bürgerliche Einigkeit hersteilen. Wer nicht läuft, gehört zu den Feinden der Bürger¬
schaft und muß beseitigt werden.
Eine solche zynisch zu nennende Instrumentalisierung der Hexenprozesse ist für die
Verfolgungswelle von 1613 bis 1617 nicht zu belegen. Natürlich kann man mutmaßen, daß
den fanatischen Hexenjäger Dr. Friz letztlich persönlicher Ehrgeiz angetrieben hat - darf
man ihm aber deshalb die Überzeugung von der Realität der Bedrohung der Stadt durch
die Hexen absprechen? Hexerei war eine Ideologie, wenn man will: ein Wahn, an den
damals so gut wie alle Verantwortlichen mehr oder minder stark glaubten - die Gelehrten
wie Theologen und Juristen ebenso wie die Angehörigen der Obrigkeiten, Ratsmitglieder
und Amtleute. Doch wie sah es mit dem sogenannten „Volk“ aus?
Zusammenwirken von Obrigkeit und Volk
Als Vorurteil Nummer fünf könnte man dazu formulieren: An den Hexenverfolgungen
waren nur die geistlichen oder weltlichen Obrigkeiten schuld. Die einfachen Leute wollten
die Verfolgungen in Wirklichkeit nicht.
Bereits die Gmünder Quellen sind geeignet, eine solche Sicht zu widerlegen. Ausgelöst
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sichts der existenzbedrohenden Unwetter sah sich der Rat im Sommer 1613 gezwungen,
Untersuchungen gegen die vermeintlichen Verursacher einzuleiten. Der Druck, den die
Bürger auf die Obrigkeiten ausübten, darf ganz allgemein nicht unterschätzt werden. Bei
den Hexenverfolgungen wirkten Gelehrte, Obrigkeiten und das „Volk“ in unheilvoller
Weise zusammen.
Auf der Seite des Volks gab es vielfältige magische Praktiken und Vorstellungen über
Schadenszauber, die normalerweise nicht zu extremen Konsequenzen für die Beschuldig¬
ten führten. Vielfach behalf man sich, indem man die vermeintliche Hexe mied, indem
man aus ihrer Nachbarschaft wegzog oder einen Hexenbanner engagierte, der Gegenzau¬
ber ausüben sollte. Auch nach dem Ende der offiziellen Hexenverfolgungen in Deutsch¬
land im 18. Jahrhundert blieb der Hexenglaube lebendig, und noch heute gibt es vor allem
in ländlichen Gebieten Leute, die von der Möglichkeit negativer übersinnlicher Kräfte, die
von bestimmten Personen ausgehen, überzeugt sind. Solange die Atmosphäre nicht aufge-
hitzt war, etwa durch ein Unwetter, das alle betraf, wurden Hexereibeschuldigungen mit
den üblichen Mitteln der sozialen Kontrolle geregelt. War auf der Seite der Obrigkeit kein
fanatischer Verfolgungsbefürworter vorhanden, der die Gemeinschaft durch die Hexen be¬
droht sah, oder lag keine besondere Krise vor, so mußten Gerüchte oder sogar Anklagen
aus der Bevölkerung gegen vermeintliche Hexen nicht zwangsläufig zu Verfahren mit
Folter und Hinrichtungen führen.
Sobald jedoch eine gewisse ,Jaitische Temperatur“ überschritten wurde, änderte sich die
soziale Dynamik grundlegend. Nun kam auf der Seite der Obrigkeit die gelehrte Hexen¬
lehre ins Spiel. Diese stand auf vier Säulen. Erstens: Die Hexe schloß ein Bündnis mit dem
Teufel, den Teufelspakt. Dieser Pakt wurde zweitens durch den Geschlechtsverkehr mit
dem Teufel vollzogen. Dadurch erhielt die Hexe drittens die Kraft, Schadenszauber auszu¬
üben, also Menschen und Vieh zu schädigen und zu töten. Viertens: Die Hexe flog nachts
zum Hexensabbat oder Hexentanz.
Entscheidend war der vierte Punkt: Wenn es eine Hexensekte gab, die es sich zum Ziel
gesetzt hatte, in der Welt die Herrschaft des Satans zu errichten, dann mußten die Mitglie¬
der dieser Sekte die Namen der Mittänzer auf den Zusammenkünften mit dem Teufel
kennen und auf der Folter zu nennen wissen. Das Schneeballsystem der Besagungen ließ
die Hexenjagden ausufem. Die vermeintlichen Hexen wurden solange gefoltert, bis sie
gestanden und ihre Mittäterinnen anzeigten. ,JDie Folter macht die Hexen“, wußte schon
1631 der Jesuit Friedrich von Spee, einer der engagiertesten Gegner der Hexenprozesse.
Die Einsicht in die Problematik erfolterter Geständnisse und die Fragwürdigkeit umlau¬
fender Gerüchte über vermeintliche Hexen und Unholde bewogen auch den Gmünder Juri¬
sten Leonhard Kager, dem Rat eine eher vorsichtige und reservierte Haltung zu den He¬
xenprozessen zu empfehlen. Während Kager erfolterte Namen nicht verwerten wollte, ließ
er die Beschuldigung durch angesehene Personen und in gewissen Fällen auch die Exi¬
stenz eines Hexenmals als Beweismittel zu.
In einer Situation wie im Sommer 1613, als in Gmünd der Ruf nach Hexenverfolgungen
wie in benachbarten Städten und Herrschaften laut wurde, erhielten die eingespielten Ver¬
ständigungsformen über Zauberei und Magie eine neue gefährliche Bedeutung. Und ob¬
wohl alle wußten, daß Beschuldigungen nunmehr den Kopf der oder des Beschuldigten
kosten konnten, wurde man nicht vorsichtiger - im Gegenteil, das Gerede nahm zu. Wären
die Verdächtigen unschuldig, dachte man, hätten sie sich nicht verdächtig gemacht. Zwei¬
fel waren nicht am Platz, galt es doch, die eigene Gemeinschaft vor einer existenzbedro-
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henden Gefahr zu schützen. Und es war seit den Unwettern des Sommers offensichtlich
keine abstrakte Gefahr mehr - die Hexen waren nunmehr auch in Schwäbisch Gmünd
aktiv. Unterstützend kam die Haltung benachbarter Obrigkeiten hinzu, die selbst Hexen¬
prozesse durchführten und es gern sahen, wenn die Hexen in der ganzen Region ausgerot¬
tet würden.
Wer unschuldig ist, braucht keine Angst zu haben, doch viele haben Angst und sind
doch unschuldig. 1614 hängt eine Frau in der Kapelle des heiligen Leonhard, des Gefan¬
genenpatrons, eine wächserne Zunge auf und macht sich gerade dadurch als Hexe verdäch¬
tig. Sie habe es getan, erklärt sie, damit Gott sie vor falschen Zungen behüten möge, und
daß ihrer als Hexe eingezogenen Mutter kein Unrecht geschehe, „wie sie dann dergleichen
in Sännet Leanhart Legent gelessen“. Im gleichen Jahr wird eine weitere Frau eingezogen,
weil sie sieben wächserne Zungen hat machen lassen. Dinge und Handlungen bekommen
plötzlich neben dem alten magischen Nebensinn eine neue, gefährliche Bedeutung: Sind
die Zungen aus Wachs fromme Votivgaben oder Abwehrzauber einer schuldigen Hexe?
Gab es auf der Seite der Volkskultur keine Möglichkeiten, sich von dem Verdacht zu
reinigen - im Gegenteil, wer sich verteidigte, machte sich nur noch verdächtiger - , so
stand auf der Seite der Obrigkeit nur ein völlig untaugliches Instrument zur Verfügung, um
den Beweis für Hexerei zu führen: die Folter. Somit waren nicht finstere Machenschaften
von Kirche und Obrigkeit für die Hexenverfolgungen verantwortlich und auch nicht, wie
man in der Aufklärungszeit annahm, das blinde Wüten des abergläubischen und unwissen¬
den Pöbels. Ursächheh war, wenn eine solche generelle Aussage angesichts der Komplexi¬
tät des Problems überhaupt erlaubt ist, allenfalls das gemeinsame Versagen von Obrigkeit
und Volk, nämlich das tragische Zusammenspiel volkstümlicher Schadenszaubervorstel¬
lungen und gelehrter Obsessionen in einer krisenhaften Situation, in der Sündenböcke
gesucht und gefunden wurden. Daß dieser gesellschaftliche Sündenbockmechanismus bis
heute fortwirkt, belegt etwa das Phänomen der Ausländerfeindlichkeit.
Über persönliche Verantwortung ist mit einer Sicht der Verfolgungen als tragisches
Kommunikationsproblem und wechselseitiges Mißverstehen noch nichts ausgesagt. Es gab
furchtbare Juristen wie den Dr. Friz, der die Hexenprozesse als Karrieresprungbrett benützt
haben mag, und es gab Männer wie den Dr. Kager, der wenigstens versucht hat, gegen den
Strom zu schwimmen und rechtsstaatliche Grundsätze aufrechtzuerhalten.
Ich meine: Es gibt immer Alternativen zur Vernichtung oder Ausgrenzung von Men¬
schen, wenn eine Gesellschaft sich in ihrem Bestand gefährdet glaubt. Hätten im 17. Jahr¬
hundert die Obrigkeiten Vertrauen zu den einfachen Leuten und ihren magischen Ritualen
gehabt, und hätten die Nachbarn, die einander als Hexen denunzierten, Vertrauen zueinan¬
der gehabt - die Hexen wären vielleicht nicht verbrannt worden. Vertrauen, grundloses
Vertrauen anstelle vermeintlich begründeter Vorurteile, das wäre eine Alternative gewesen
- eine Alternative freilich, die sich nur aus dem Abstand mehrerer Jahrhunderte leicht
formulieren läßt.
Anmerkung
Es handelt sich um einen vor dem Gmünder Geschichtsverein und der VHS am 28.11.1993 gehaltenen Vortrag.
Literati^angaben und detaillierte Nachweise wird mein Aufsatz in dem seit langem angekündigten Tagungsband
der Weingartener Tagung 1986 des „Arbeitskreises Interdisziplinäre Hexenforschung“ enthalten. Eine Kurzfas¬
sung erscheint im Kat^og der Karlsiuher Ausstellung ,JIexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten“
(Herbst 1994). Dort wird man auch die allgemeine Literatur zum Thema aufgeführt finden. Die oben herangezo-
genen Stellen aus der Gmünder Chronik Friedrich Vogts sind abgedruckt im einhom-Jb. 1988, S. 124-128. Die
wichtigsten Akten liegen im Staatsarchiv Ludwigsburg: B 177 S Bü 1542-1550, 1554, 1556-1560.
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